Die Teilnehmer/-innen beteiligen sich auf eigene Gefahr an unserer Veranstaltung. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, medizinisches Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen; gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben (Zeittraining, Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteteten Personenkreises - beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungs-ausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
DT Bike Promotion FT GmbH und alle von ihnen beauftragten Personen, Firmen und Institutionen haften für Durchführung der Reise und Erfüllung der ausgeschriebenen Teile des Reiseangebotes ausschließlich innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Es gelten die jeweils zutreffenden Geschäftsbedingungen (insbesondere für Flüge etc.). Folgeschäden sind grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen.
Die Anmeldung zu der Veranstaltung erfolgt durch Abgabe der Nennung an den Veranstalter bei gleichzeitiger Entrichtung des Nenngeldes (Teilnahmegebühr). Hierbei sind ausschließlich die Nennvordrucke (Original oder Kopie) des Veranstalters bzw. das Anmeldeformular im Internet zu verwenden. Nach Eingang der Anmeldung wird eine automatische Eingangsbestätigung versandt. Diese gilt nicht als Anmeldebestätigung!
Achtung! Ein rechtlicher Anspruch auf Teilnahme besteht auch bei Entrichtung des Nenngeldes nicht. Erst mit Übersendung der endgültigen Teilnahmebestätigung gilt die Anmeldung als angenommen. Die Teilnahmebestätigung wird grundsätzlich nur bei sicher erfolgter Zahlung versandt.
Jeder Teilnehmer in den Rennstreckenpaketen ist mit der Zahlung der Teilnahmegebühr automatisch auf der Rennstrecke haftpflichtversichert. Die Haftpflichtversicherung deckt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit anderer Teilnehmer ab. Es gelten die allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherung.
Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, im Besitz einer gültigen Auslandskrankenversicherung zu sein, insofern das Event nicht im Land seines ständigen Wohnsitzes stattfindet.
Alle Teilnehmer in den Rennstreckenpaketen erhalten die Möglichkeit, eine Unfallversicherung für die Rennstrecke abzuschließen. Die Tagesunfallversicherung versichert die bleibende Invalidität durch Unfälle auf der Rennstrecke.
Versicherungsleistungen: 50.000 EUR bei Invalidität/100.000 EUR bei Vollinvalidität/10.000 EUR im Todesfall
Im Rahmen der Tagesunfallversicherung werden Invaliditätsleistungen nur dann erbracht, wenn sich nach den Bestimmungen der Ziffern 2.1.2.2.1 oder 2.1.2.2.2 der Motorsport-Unfallversicherung WRB 200 ein Invaliditätsgrad von mindestens 25% ergibt. In Abänderung der Besonderen Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel (200%) erhöht sich die Leistung erst ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 80%.
Bei den Fahrten auf Landstraße und im Gelände gilt die private Unfallversicherung.
Versicherte Personen sind die im Versicherungsschein namentlich genannten Personen oder der im Versicherungsschein beschriebene Personenkreis.
Der Versicherungsschutz
Nicht versichert sind
1. Die versicherte Person ist verpflichtet,
2. Wird eine dieser Obliegenheiten verletzt, ist die Versicherung von ihrer Verpflichtung zur Leistung frei. Die Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Bei grob fahrlässiger Verletzung bleibt die insoweit zur Leistung verpflichtet, als die Verletzung keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungsverpflichtung der Versicherung gehabt hat.
Ist die Leistungspflicht der Versicherung dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, hat die Auszahlung der Entschädigung binnen zwei Wochen zu erfolgen.
1. Ersatzansprüche gegen Dritte gehen im gesetzlichen Umfang bis zur Höhe der geleisteten Zahlung auf die Versicherung über. 2. Sofern erforderlich, ist die versicherte Person verpflichtet, in diesem Umfang Ersatzansprüche an die Versicherung abzutreten.
Die Versicherung wird von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn a) die versicherte Person die Versicherung nach Eintritt des Versicherungsfalles arglistig über Umstände zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Leistung von Bedeutung sind oder aus Anlass des Versicherungsfalles, insbesondere in der Schadensanzeige, vorsätzlich unwahre Angaben macht, auch wenn hierdurch der Versicherung ein Nachteil nicht entsteht; b) b) eine Erstattung abgelehnt wurde und der Anspruch auf Leistung nicht innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht wird. Die Frist beginnt erst, nachdem die Versicherung den Anspruch unter Angabe der mit dem Ablauf der Frist verbundenen Rechtsfolge schriftlich abgelehnt hat.
1. Gerichtsstand für Klagen gegen die Versicherung ist München oder der Sitz des Vermittlers. 2. Soweit gesetzlich zulässig, gilt deutsches Recht.
Anzeigen und Willenserklärungen der versicherten Person und der Versicherung bedürfen der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Vermittler sind zur Entgegennahme nicht bevollmächtigt.
1. Die Versicherung erstattet die vertraglich geschuldeten Stornokosten bis zur Höhe der jeweils vereinbarten Versicherungssumme, sofern
2. Versicherte Ereignisse sind
3. Risikopersonen sind
Kein Versicherungsschutz besteht
1. Die versicherte Person ist verpflichtet, nach Eintritt des versicherten Rücktrittsgrundes die Reise unverzüglich zu stornieren, um die Stornokosten möglichst niedrig zu halten.
2. Die versicherte Person hat folgende Unterlagen bei der Versicherung einzureichen:
3. Die versicherte Person ist zum Nachweis des versicherten Ereignisses auf Verlangen der Versicherung außerdem verpflichtet,
4. Wird eine dieser Obliegenheiten verletzt, ist die Versicherung von ihrer Verpflichtung zur Leistung frei. Die Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Bei grob fahrlässiger Verletzung bleibt die Versicherung insoweit zur Leistung verpflichtet, als die Verletzung keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungsverpflichtung der Versicherung gehabt hat
Der von der versicherten Person zu tragende Selbstbehalt beträgt je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 50,– je Person.
1. Die Versicherungssumme pro versicherter Reise muss dem vollen vereinbarten Reisepreis (Versicherungswert) entsprechen. Kosten für darin nicht enthaltene Leistungen (z. B. für Zusatzprogramme) sind mitversichert, wenn sie bei der Höhe der Versicherungssumme berücksichtigt wurden.
2. Ist die Versicherungssumme bei Eintritt des Versicherungsfalles niedriger als der Versicherungswert (Unterversicherung), haftet die Versicherung nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert abzüglich Selbstbehalt.
Die Selbstbeteiligung an Sturzschäden beträgt 1.500,- EUR. Es werden nur die real entstandenen Reparaturkosten zum Ansatz gebracht. Nach einem zweiten Schaden behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer vom weiteren Fahren auszuschließen. Beschädigte Motorräder und/oder Teile werden grundsätzlich ausgetauscht. Es besteht kein Anspruch auf den Kauf bzw. die Mitnahme beschädigter Motorräder oder Teile.
Die Selbstbeteiligung an Sturzschäden beträgt 4.000,- EUR - unabhängig davon, ob der Sturz bei einer instruktorgeführten Fahrt oder beim Freien Fahren stattfand. Dies gilt auch für Schäden, an denen der Fahrer keine direkte Schuld trägt (z. B. Auffahrschäden). Es werden nur die real entstandenen Reparaturkosten zum Ansatz gebracht. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann auf 2.500,- EUR oder 1.500,- EUR reduziert werden. Hierzu kann im Bereich Leistungen im Buchungsprozess zum Preis von 40,- EUR/Fahrtag oder 60,- EUR/Fahrtag eine Reduzierung abgeschlossen werden, die im Laufe der Teilnahme an der Veranstaltung für max. 1 Fahrzeug greift. Jeder weitere Schadensfall ist mit einer Selbstbeteiligung von 4.000,- EUR gedeckelt. Nach einem zweiten Schaden behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer vom weiteren Trainingsablauf auszuschließen. Der Abschluss der Reduzierung vor Ort ist nicht mehr möglich. Beschädigte Motorräder und/oder Teile werden grundsätzlich ausgetauscht. Es besteht kein Anspruch auf den Kauf bzw. die Mitnahme beschädigter Motorräder oder Teile.
Nennungsschlusstag ist der 23.03.2016
Verspätete Anmeldungen können auf Entscheidung durch den Veranstalter angenommen werden. Mehrkosten durch höhere Flugpreise o.ä. werden unter Umständen auf den Teilnehmer umgelegt.
Bei Absage der Veranstaltung durch den Teilnehmer gelten folgende Stornobedingungen:
Veranstaltungsbeginn ist die Öffnung der Anmeldung am Vortag des ersten Fahren auf der Strecke
Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn- Geld wird abzüglich der Stornierungsgebühr von 100 EUR zurück erstattet
Stornierung bis 50 Tage vor Veranstaltungsbeginn- Geld wird abzüglich der Stornierungsgebühr von 250 EUR zurück erstattet
Stornierung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn- Geld wird abzüglich der Stornierungsgebühr von 500 EUR zurück erstattet
ab 9 Tage Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn ist eine Rückerstattung des Nenngeldes ohne Reisekostenrücktrittsversicherung nicht möglich
Versicherungsbedingungen für die Reisekostenrücktrittsversicherung siehe Versicherungen (Selbstbehalt 20%, mindestens jedoch 50 EUR)
Die bei der Veranstaltung eingesetzten Motorräder sind Fahrzeuge der Modellreihe 2015. Die werkseitig vorgesehene Drehzahlbegrenzung ist bis zum Erreichen der Mindestlaufleistung aktiviert (nur im Einzelfall, die Motorräder werden vor der Veranstaltung eingefahren). Die Motorräder werden mit Reifen ausgerüstet, deren Qualität für den Eventzweck geeignet ist. Aus der angebotenen Konfiguration der Motorräder und Reifen erwächst dem Teilnehmer weder das Recht eines Rücktrittes von der Veranstaltung noch die Möglichkeit eines Schadenersatzanspruches gegenüber der DT Bike Promotion Fahrertrainings GmbH, aller von ihr beauftragten Personen, Firmen und Institutionen sowie gegenüber den Veranstaltungspartnern.
Im Falle einer Absage oder Abbruches einer Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, verfällt die Teilnahmegebühr.
Alle Teilnehmer sind verpflichtet, dem Einsatzzweck entsprechende Schutzbekleidung zu tragen (auf der Rennstrecke: unbeschädigter Integralhelm, Lederkombi, Lederstiefel, Lederhandschuhe, Rückenprotektor).
Die DT Bike Promotion Fahrertrainings GmbH hat das Recht, während der Veranstaltungen hergestellte Fotos, Videos, Filmaufnahmen usw. sowie die Teilnehmeradresse zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Dies beinhaltet auch die Weitergabe an die Veranstaltungspartner. Durchführung, Ablauf
Alle Teilnehmer müssen an den vor Beginn der Fahraktivitäten stattfindenden Fahrerbesprechungen/Einweisungen teilnehmen. Der konkrete Ablaufplan der Veranstaltung wird vor Ort ausgelegt/ausgehangen. Änderungen im Zeitplan/Ablauf bleiben vorbehalten.
Das Betreten der Sicherheitsbereiche, besonders der Sturzzonen, ist für alle nicht autorisierten Personen strikt untersagt. Hierzu gehört auch die Boxengasse. In der Boxengasse besteht absolutes Rauchverbot! Die Boxengasse ist Einbahnstraße! Die Boxengasse darf nur langsam befahren werden. Entgegen der Fahrtrichtung darf nur geschoben werden. Im Fahrerlager gilt grundsätzlich Schritttempo für alle Fahrzeuge! Bei Missachtung erfolgt sofortiger Ausschluss bzw. Verweis von der Anlage. Das Befahren von Fahrerlager und Boxen/-gasse durch Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist streng verboten. Auch ist der Aufenthalt von Kindern bis zum) 14. Lebensjahr in der Boxengasse streng untersagt. Haustiere sind an den meisten Rennstrecken komplett verboten. Es gilt die Hausordnung der jeweiligen Rennstrecke.
Jeder Teilnehmer/in und Helfer/in hat den Anweisungen der Veranstaltungsleitung und deren Beauftragten Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die Inhalte dieser Bedingungen und die in den Fahrerbesprechungen/Einweisungen bekanntgemachten Regeln und Verhaltensweisen, insbesondere Gefährdung durch rücksichtsloses Fahren, führen zum Ausschluss von der Veranstaltung. Verursacht ein Teilnehmer mutwillig bleibende Schäden an der Rennstrecke oder den Anlagen der Rennstrecke (besonders burn out u.ä.), wird er in Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht.
DT Bike Promotion Fahrertrainings GmbH, Hinter dem Südbahnhof 15A, D - 07548 Gera
Stand: 2015-07-31 12:00